HomeHome
BackzubehörBackzutaten
Backregeln
Teigarten
TortenKuchenBlechkuchenKleingebäckWeihnachtsgebäckDeftigesBroteGlutenfreiesSonstigesGlossarbtn14.gif (7088 Byte)

 

 

 

 

 

Backregeln

Aufbewahrung von Gebäck

      
Aufbewahrung von Gebäcken
       
Erkaltete Kuchen können problemlos in einem luftdicht verschlossenen Behälter einige Tage darin aufbewahrt werden.
Blechkuchen aus Rühr-, All-in- oder Biskuitteigen lassen sich in der Regel lose in Klarsichtfolie verpackt über 2 - 3 Tage lagern. Aus Hefe-, Quark-Öl- und Blätterteig schmecken sie zwar frisch am besten, aber auch sie können auch einen Tag gut verpackt überstehen.

Die Aufbewahrungszeit ist abhängig von den Zutaten. Kuchen mit Füllungen, Überzügen und Verzierungen lassen sich ohne Verpackung im Kühlschrank optimal lagern. Stark fetthaltige Kuchen sind besonders saftig und bleiben dementsprechend auch länger frisch. Kuchen, die Frisch- oder Trockenobst, Nüsse, Schokolade, Gewürzmischungen oder Honig enthalten, bekommen ihren typischen Geschmack erst, wenn sie einige Tage alt sind. Das gilt auch für Kuchen mit Buttercremefüllungen.

 

 

 

Backregeln

  

Atelierline | Kochatelier | Backatelier | Wohnatelier | Dekoatelier | Gartenatelier | Hobbyatelier | Putzatelier | Witzatelier

  Impressum | Werbung | Sitemap